Der Inhaber einer Marke kann nach einem gestern verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften die Verwendung einer Vergleichsliste verbieten, in der die Ware eines Dritten als Imitation einer seiner Waren dargestellt wird. Der aufgrund einer solchen Vergleichsliste durch den Werbenden erzielte Vorteil ist nach Ansicht des EuGH das Ergebnis
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