Ein Stadtführer ist kein Künstler. Auch dann nicht, wenn er, als mittelalterlicher Stadtwächter verkleidet, „Erlebnisführungen“ anbietet. Mit dieser Begründung unterlag jetzt der Braunschweiger Erlebnisführer „Nachtwächter Hugo“ beim Niedersächsischen Finanzgericht. Dort hatte er sich dagegen gewehrt, dass seine Einnahmen der 19%igen
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