Die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme kann nach ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden.
Die von den Wohnungseigentümern abgegebenen Einzelstimmen sind empfangsbedürftige Willenserklärungen gegenüber dem Versammlungsleiter, auf die die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln Anwendung finden. Die in der
Artikel lesen



































