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Nicht gebuchte Dienstbarkeiten – und der gutgläubig lastenfreie Erwerb einer Eigentumswohnung

Der gutgläubig lastenfreie Erwerb eines Miteigentumsanteils oder einer Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheit erstreckt sich auch auf nicht eingetragene, jedoch eintragungsbedürftige Dienstbarkeiten am Grundstück. Nicht gebuchte Dienstbarkeiten, welche an einzelnen Miteigentumsanteilen nicht fortbestehen können, erlöschen dann insgesamt und damit auch im Verhältnis

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Die Klage des Wohnungseigentümers – und die gekorene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft

Wird ein Mehrheitsbeschluss gefasst, wonach bestimmte gemeinschaftsbezogene Individualansprüche der Wohnungseigentümer (für die eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands nicht besteht) im Wege der Klage durchgesetzt werden sollen, wird im Zweifel eine gekorene Ausübungsbefugnis des Verbands begründet.

Klagen die Wohnungseigentümer, obwohl für

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Der neue Kredit der Wohnungseigentümergemeinschaft – und die ordnungsgemäße Verwaltung

Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.

In einem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall stritten Mitglieder einer aus 201 Einheiten bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft aus Pforzheim. In der Eigentümerversammlung beschlossen die Wohnungseigentümer die Durchführung einer

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Amtsgericht

Wohnungseigentumssachen

Zu den Wohnungseigentumssachen gehören nach § 43 Nr. 1 WEG Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander.

Der Streit über die sachenrechtlichen Grundlagen der

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Bücherregal

Der ungeeignete WEG-Verwalter

Ein Verwalterkandidat ist nicht allein deshalb ungeeignet, weil er keine Ausbildung in der Immobilienverwaltung absolvierte und noch nie selbstständige Erfahrungen als WEG-Verwalter gesammelt hat. Die Verwalterbestellung eines Kandidaten kann auch dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, wenn dieser weder über eine betriebswirtschaftliche

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Bundesverwaltungsgericht

Der Dönerladen im Wohneigentum

Ein „Dönerladen“ ist kein Laden und keine Gaststätte. Ist im Teilungsvertrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Geschäftsraum als ‚Laden‘ ausgewiesen, darf er nicht als Gaststätte genutzt werden.

In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Rechtsstreit bilden die Mitglieder der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft sowie

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Bücherregal

Die weitere Unterteilung eines Wohnungseigentums

Die ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgte Unterteilung eines Wohnungseigentums ist unzulässig, wenn Räume, die nach der Teilungserklärung nicht zu Wohnzwecken (etwa Kellerräume) dienen, nach der Unterteilungserklärung ein neues Wohnungseigentum bilden. Grundbucheintragungen, die eine solche Unterteilung vollziehen, sind inhaltlich unzulässig

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Landgericht Bremen

Berufungszulassung in WEG-Sachen

Eine unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu der an sich gegebenen Berufung kann auch darin liegen, dass das Berufungsgericht die gebotene Entscheidung über die Zulassung der Berufung nicht nachholt und ein Grund für die Zulassung der Berufung vorliegt.

Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist

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Die verhinderte Sanierung des Gemeinschaftseigentums – und der Schaden eines einzelnen Wohnungseigentümers

Erleidet ein einzelner Wohnungseigentümer einen Schaden an seinem Sondereigentum, weil eine Beschlussfassung über die sofortige Vornahme einer zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Sanierungsmaßnahme unterblieben ist, so trifft die Verpflichtung zum Schadensersatz nicht den rechtsfähigen Verband, sondern diejenigen Wohnungseigentümer, die

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Öffnungsklausel und Minderheitenrechte in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Die durch eine Öffnungsklausel legitimierte Mehrheitsmacht wird materiellrechtlich u.a. durch unentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt; ein in solche Rechte ohne Zustimmung der nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer eingreifender Beschluss ist schwebend unwirksam. Zu den unentziehbaren, aber verzichtbaren Mitgliedschaftsrechten gehört das sog. Belastungsverbot,

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Die Rampe für den Kinderwagen

Der Eigentümer einer Wohnung hat keinen Anspruch darauf, dass die Eigentümerversammlung den Bau einer Rampe genehmigt, wenn die damit verbundenen baulichen Veränderungen zu Nachteilen führen, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinausgehen.

Mit dieser Begründung hat das

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Computerarbeit

Mängel am Gemeinschaftseigentum – und das selbständige Beweisverfahren einzelner Wohnungseigentümer

Wird ein selbständiges Beweisverfahren von einzelnen Erwerbern von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums betrieben und klagt nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund eines Beschlusses, mit dem sie die Durchsetzung der Rechte der Erwerber auf Beseitigung der genannten Mängel

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Landgericht Bremen

Teilweise WEG-Sache

Stellt der Rechtsstreit zwar im Verhältnis zwischen dem Kläger und einem Beklagten, nicht aber im Verhältnis zu einem weiteren Beklagten eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG dar, richtet sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz

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Münzen

Wenn die WEG-Verwalterin fusioniert

Bei der Verschmelzung einer zur Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage bestellten juristischen Person auf eine andere juristische Person gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über; der Verwaltervertrag erlischt nicht in entsprechender Anwendung von §

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Bundesverwaltungsgericht

Baumängel- die Wohnungseigentümergemeinschaft und die Gewährleistungsrechte

Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist die fristgebundene Aufforderung zur Beseitigung der betreffenden Mängel mit Ablehnungsandrohung seitens eines einzelnen Wohnungseigentümers unwirksam, wenn diese mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft

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