Hinweispflichten des Berufungsgerichts

Ein Berufungsgericht muss grundsätzlich keinen Hinweis darauf erteilen, dass es von der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts abweichen will, wenn die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts als zentraler Streitpunkt zur Überprüfung durch das Berufungsgericht gestellt wird und

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Der nicht berücksichtigte Schriftsatz

Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt auch dann vor, wenn ein Gericht versehentlich einen fristgerecht eingereichten Schriftsatz nicht berücksichtigt.

Berücksichtigt ein Beschwerdegericht eine fristgerecht eingereichte Beschwerdebegründung nicht, die sich mit der angefochtenen Entscheidung argumentativ auseinandersetzt, ist der

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Oberlandesgericht München

Der bereute Vergleichsschluss

An einen gerichtlichen Vergleich ist man grundsätzlich gebunden, auch wenn man sich im nach hinein wieder gerne von ihm lösen würde. Ein Rücktritt von dem Vergleichsschluss ist regelmäßig nicht möglich.

Die Parteien hatten bereits vor dem Landgericht Coburg ein Zivilverfahren

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Oberlandesgericht München

Der befangene Sachverständige

Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er zur Vorbereitung eines Anhörungstermins mit der Gegenseite telefoniert und Unterlagen anfordert, sofern er dies nicht von sich aus, sondern erst auf Nachfrage des Gerichts im Termin offenlegt und die

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Landgericht Bremen

Urteilsrabulistik

Lässt die Begründung des angefochtenen Urteils nur den Schluss zu, dass die Entscheidung des Gerichts auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des Parteivortrags erfassenden Wahrnehmung beruht, kann darin ein Verstoß gegen den Anspruch der betroffenen Partei

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Oberlandesgericht München

Rechtliches Gehör und der „Normalfall“

Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) wird in entscheidungserheblicher Weise verletzt, wenn das Gericht seiner Entscheidung den „Normalfall“ einer vergleichbaren Fallkonstellation (hier: Ausscheiden aus einer Freiberuflerpraxis) zugrunde legt, statt den vorgetragenen Inhalt des

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Überlange Verfahrensdauer im Zivilprozess

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war jetzt eine Verfassungsbeschwerde erfolgreich, mit dem sich eine Beschwerdeführerin gegen eine zwischenzeitlich fünfzehnjährige Verfahrensdauer in einem immer noch in erster Instanz beim Landgericht Köln anhängigen Zivilprozess wandte.

Die Beschwerdeführerin erhob vor dem Landgericht im

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Oberlandesgericht München

Zustellung an den Nicht-Anwalt

Zustellungen an einen gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßenden Bevollmächtigten sind bis zu dessen Zurückweisung durch das Gericht wirksam (vgl. nunmehr auch § 79 Abs. 3 Satz 2 ZPO); ein den Bevollmächtigten vom Verfahren ausschließender Beschluss wirkt konstitutiv und

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Oberlandesgericht München

Keine grundsätzliche Bedeutung

Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kommt einer Rechtssache bezüglich einer vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschiedenen, in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte jedoch einhellig beantworteten Rechtsfrage nicht zu, wenn die

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Darlegungslast nach Schuldanerkenntnis

Schuldanerkenntnisse, in denen Einzelforderungen gebündelt werden, befreien den Anspruchsteller nicht von der Verpflichtung, zumindest im Rahmen der sekundären Darlegungslast die konkreten Einzelleistungen darzustellen. Keine Notwendigkeit ist ersichtlich, den Anspruchsteller bei der Geltendmachung der Ansprüche aus dem Kausalverhältnis besser zu stellen

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Landgericht Bremen

Schadenersatz im Nachverfahren

Ergeht, etwa in einem Urkundsprozess oder einem Scheckprozess, ein Vorbehaltsurteil, so blieben dem Beklagten seine Rechte für das Nachverfahren vorbehalten, dann allerdings ohne die Beweismittelbeschränkungen des Urkundsverfahrens oder des Scheckverfahrens.
Soweit sich in dem Nachverfahren ergibt, dass der Anspruch des

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Landgericht Bremen

Berufungssumme bei der Auskunftsklage

Für die Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft ist auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, sowie auf etwaige Geheimhaltungsinteressen des Verurteilten, nicht aber auf den

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Widerklage im schriftlichen Verfahren

Über eine (Dritt-)Widerklage ist in einem auf den Schluss der mündlichen Verhandlung ergehenden Urteil nicht zu entscheiden, wenn die Widerklage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht erhoben wurde. Für die Erhebung einer (Dritt-)Widerklage außerhalb der mündlichen Verhandlung, insbesondere im

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Landgericht Bremen

Berufungsbeschwer

Die nach § 3 ZPO im freien Ermessen stehende Bewertung des Rechtsmittelinteresses kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat.

Wendet sich eine Partei

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Landgericht Bremen

Erledigung vor dem unzuständigen Gericht

Erklären die Parteien eine vor dem unzuständigen Gericht erhobene, in der Sa-che aber begründete Unterlassungsklage übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt, nachdem der Beklagte die Unzuständigkeit gerügt und sodann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, sind die Kosten des Rechtsstreits dem

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Oberlandesgericht München

Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer

Das Bundesjustizministerium hat heute einen Gesetzentwurf für eine Entschädigungsregelung bei unangemessen langen Gerichtsverfahren vorgestellt.

Bei überlangen Gerichtsverfahren gibt es bislang im deutschen Recht keine spezielle Rechtschutzmöglichkeit. Die Betroffenen können nur versuchen, sich entweder mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter oder

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Landgericht Bremen

Vergleich nach Versäumnisurteil

Ist ein Versäumnisurteil, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist, durch einen Prozessvergleich ersetzt worden, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Vollstreckungskosten in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf den

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