§ 49 Abs. 1 PersVG RP fordert nicht, die Teilnahme von Orchestermusikern an Personalversammlungen als Dienst im Sinne von § 12 Abs. 1 Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 31. Oktober 2009 (TVK) anzurechnen.
Gemäß § 49 Abs. 1
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