Der Vertrieb von Sportwetten über das Internet ist in Deutschland unzulässig. Das im geltenden Glücksspielstaatsvertrag normierte generelle Verbot, Sportwetten und andere öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten, zu vermitteln oder hierfür zu werben, verstößt nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts weder gegen
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