Die Unterbringung von Patienten des Maßregelvollzugs ist der Vollzug einer durch Strafurteil angeordneten besonderen Rechtsfolge für eine Straftat und dient weder dem Wohnen noch ist es eine in einem allgemeinen Wohngebiet zulässige Einrichtung für soziale Zwecke. Eine solche Nutzung kann
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