Ist der vom Land Niedersachsen mit den Universitäten im Land beschlossene „Zukunftsvertrag II“ nicht umgesetzt worden, haben die Universitäten zu ihren errechneten Studienkapazitäten noch einen Sicherheitsaufschlag von 15 % an Studierenden aufzunehmen.
So das Verwaltungsgericht Göttingen in den hier vorliegenden
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