Die Vermittlung privater Sportwetten ist, wie jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in mehreren vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschied, in Rheinland-Pfalz vorläufig weiter erlaubt. Die Annahmestellen für Sportwetten in Rheinland-Pfalz dürfen also vorerst weiter betrieben werden
In den entschiedenen Fällen waren
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