In der Insolvenz des Vermieters steht dem Mieter gegen vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Mieten ein Zurückbehaltungsrecht wegen der vertragswidrig nicht insolvenzfest angelegten Barkaution nicht zu.
Anlass für diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs war ein Gewerberaummietverhältnis, für das zwar die Regelung des
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